Was Sie von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
erwarten können, zeigen wir Ihnen hier. Die Zahlen gelten ab dem 01.01.2015.
Wichtige Info aus der Praxis:
Die Leistungen sind gesetzlich geregelt und gelten auch für privat kranken- und pflegeversicherte Kunden.
Die unten aufgeführten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung beinhalten die Änderungen aus der Pflegereform 2015, offiziell als Pflegestärkungsgesetz bekannt.
Hier haben wir die Änderungen und Verbesserungen durch das neue Pflegestärkungsgesetz einmal aufgeführt:
Möchten Sie die konkreten Beträge der Erhöhungen je nach Pflegestufe / Pflegegrad im Vergleich zum Stand 2014 sehen?
Hier geht es direkt zur Übersicht
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 231 |
Pflegestufe 1 | 468 |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | 689 |
Pflegestufe 2 | 1144 |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) | 1298 |
Pflegestufe 3 | 1612 |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | 1612 |
Härtefall | 1995 |
Härtefall (mit Demenz) | 1995 |
Pflegesachleistungen kommen kommen bei einer häuslichen Pflege (ambulant) zum Tragen, welche von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt wird.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) |
1612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen |
Pflegestufe 1, 2, oder 3 |
1612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 4 Wochen |
Pflegende Angehörige können bei einer Kurzzeitpflege entlastet werden, wenn der Pflegebedürftige für kurze Zeit (bis zu 4 Wochen pro Jahr) in einer vollstationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) gepflegt und betreut wird.
Insbesondere nach einem Aufenthalt in einer Klinik kann die Kurzzeitpflege den Pflegebedürftigen auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorbereiten. Auch ein Urlaub von pflegenden Anghörigen wird durch die Kurzzeitpflege möglich.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 0 |
Pflegestufe 1 | 1064 |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | 1064 |
Pflegestufe 2 | 1330 |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) | 1330 |
Pflegestufe 3 | 1612 |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | 1612 |
Härtefall | 1995 |
Härtefall (mit Demenz) | 1995 |
Wenn der Pflegebedürftige aufgrund seiner körperlichen und/oder geistigen Verfassung nicht mehr im heimischen Haushalt gepflegt werden kann (z.B. Schwerstpflegebedürftig), so ist eine dauerhafte vollstationäre Pflege mit Betreuung in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung / Pflegeheim angebracht.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 123 |
Pflegestufe 1 | 244 |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | 316 |
Pflegestufe 2 | 458 |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) | 545 |
Pflegestufe 3 | 728 |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | 728 |
Pflegegeld bei häuslicher Pflege erhalten Angehörige eines Pflegebedürftigen, welcher durch sie selbst zu Hause gepflegt und betreut wird. Brauchen die Angehörige zusätzlich noch professionelle Hilfe, z.B. durch einen Pflegedienst, so steht hierfür zusätzlich die sogenannten Pflegesachleistungen zu Verfügung.
Diese Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen wird auch Kombinationspflege genannt.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) |
40 Euro |
Pflegestufe 1, 2, oder 3 |
40 Euro |
Pflegehilfsmittel können technische Systeme und Hilfen, Gebrauchsgegenstände zur Pflege, aber auch Verbrauchsmaterialien sein.
Gängige Beispiele sind: Pflegebetten mit Aufrichthilfen, Waschsysteme, Lagerungskissen, Inkontinenzmaterial, Desinfektionsmittel...
Gut zu wissen: Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist unabhängig von einer Pflegestufe oder Pflegegrad!
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) |
1612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen |
Pflegestufe 1, 2, oder 3 |
1612 Euro für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen |
Die sogenannte verhinderungspflege kommt zum tragen, wenn pflegende Angehörigige kurzeitig die Pflege unterbrechen müssen.
Dies kann z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, Besorgungen oder einfach ein Urlaub zum Tragen kommen. Der Grund muss übrigens bei der Beantragung nicht angegeben werden, es ist allerdings Voraussetzung, daß eine Pflegestufe vorliegt, und die Pflege durch Angehörige, Freunde etc schon mindestens 6 Monate andauert.
Wird die Pflege grundsätzlich durch professionelle Pflegekräfte (Pflegedienst) durchgeführt kann natürlich keine Verhinderungspflege beantragt werden.
Interessant: In umgekehrten Fall können Angehörige die kurzzeitig die Pflege anstatt des Pflegedienstes übernehmen, sich auf Antrag ein anteiliges Pflegegeld auszahlen lassen, wenn die Pflegesachleistungen (Bezahlung des Pflegedienstes) nicht voll ausgeschöpft werden.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat bis zu |
Pflegestufe 1-3 |
266 Euro |
Wird die vollstationäre Pflege in einer Behinderteneinrichtung durchgeführt, so wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Heimkosten geleistet, maximal 266.-€ pro Monat.
Es muss mindestens die Pflegestufe 1 vorliegen, weitere Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung können nicht beantragt werden.
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) | 231 |
Pflegestufe 1 | 468 |
Pflegestufe 1 (mit Demenz) | 689 |
Pflegestufe 2 | 1144 |
Pflegestufe 2 (mit Demenz) | 1298 |
Pflegestufe 3 | 1612 |
Pflegestufe 3 (mit Demenz) | 1612 |
Teilweise können pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt und betreut werden, es muss aber zu bestimmten Tages- und Nachtzeiten auf eine Vollstationäre Einrichtung ausgewichen werden.
Dies ist der Fall wenn die häusliche Pflege nicht alle Bedürfnisse und medizinischen Anforderungen abdecken kann (z.B. Spritzen), oder einfach der Umfang der Betreuung nicht gewährleistet werden kann, wie nach Pflegestufe nötig.
Gerade im Fall von Demenz kann die Unterbringung in einem Pflegeheim für bestimmte Tages- oder Nachtzeiten eine bedeutende Entlastung sein.
Die Kosten für Abholen und Bringen werden auch übernommen, nicht jedoch die Verpflegeungskosten.
Gut zu wissen: Eine Kombination von teilstationärer Pflege kann mit den Pflegesachleistung und Pflegegeld ist möglich, sogar ohne Abzug oder Verrechnung der Leistungen gegeneinander!
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Maßnahme bis zu |
Pflegestufe 0 (mit Demenz) |
4000Euro (bis zu 16000 Euro, sofern mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Pflegestufe 1, 2, oder 3 |
4000Euro (bis zu 16000 Euro, sofern mehrere Anspruchsberechtigte zusammen wohnen) |
Leistungen für das Wohnumfeld verbessernde Massnahmen betreffen in der Regel grundsätzlich die Barrierefreiheit.
Die Leistungen können für bauliche Massnahmen während des Wohnungsbaus, wie auch für den Umbau bereits bestehender Räume genutzt werden.
Zum Beispiel für Rampen, Handläufe oder Absenkungen von Schwellen, oder technische Einrichtungen wie Sprechanlagen oder Notrufsysteme.
Selbstverständlich gilt dies auch für gemeinsam genutze Zugänge und Durchgangsräume, z.B. Haustüren in einem Mehrfamilienhaus.
Oftmals bringt aber auch schon der Umzug von einem höheren Stockwerk ins Parterre eine große Erleichterung. Die Kosten für einen solchen Umzug (innerhalb eines Hauses) werden bis zur Höchstgrenze komplett übernommen,
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat (Angaben in Euro) bis zu |
Pflegestufe 1, 2 oder 3 (ohne erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) |
104 |
Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zur Inanspruchnahme des Grundbetrages berechtigt) |
104 |
Pflegestufe 0, 1, 2 oder 3 (mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zur Inanspruchnahme des erhöhten Betrages berechtigt) |
208 |
Stufe der Pflegebedürftigkeit |
Leistungen ab 2015 pro Monat
|
Pflegestufe 0 (mit Demenz) |
205 Euro |
Pflegestufe 1, 2, oder 3 |
205 Euro |